Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Die Stadt Erlangen bemüht sich, ihren Webauftritt und mobile Anwendungen im Einklang mit dem Gesetz über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiG) barrierefrei zugänglich zu machen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.opendata.erlangen.de
Teilbereiche, die aktuell zum Teil noch nicht barrierefrei sind:
-- noch zu klären --
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sein können, bzw. auf die wir keinen Einfluss haben:
- Externe Websites, Anwendungen und Dokumente, auf die wir verlinken, sind nicht unbedingt barrierefrei.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen per Kontaktformular oder E-Mail mitteilen.
Kontaktformular der Stadt Erlangen
E-Mail: opendata@stadt.erlangen.de
Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden, können Sie barrierefrei bei uns anfordern. Wenn Sie Zugang zu PDF-Dateien oder anderen Dateien benötigen, die noch nicht barrierefrei sind, wenden Sie sich gerne an uns. Nutzen Sie für Ihre Kontaktaufnahme unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Stadt Erlangen
Amt für Digitalisierung und Informationstechnik
GIS-Team
Werner-von-Siemenstraße 61
91052 Erlangen
E-Mail: opendata@stadt.erlangen.de
Mehr Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Thema Barrierefreiheit, Vielfalt und Inklusion erhalten Sie beim
Büro für Chancengleichheit und Vielfalt / Inklusion.
Website: www.erlangen.de/diversity
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Überprüfung durchgeführt von: Amt für Digitalisierung und Informationstechnik, Digitale Kommunikation & Webtechnik.
Erstellungsdatum dieser Barrierefreiheitserklärung: 05. November 2024.
Letzte Überprüfung: November 2024.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Link zur Website der Durchsetzungsstelle.
E-Mail: bitv@bayern.de